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Biotoperhalt

In den vergangenen Jahrzehnten führte die ungewöhnlich starke Beeinträchtigung der Natur zu einem unübersehbarer Rückgang an Lebensräumen (Biotopen) für Insekten und andere Lebewesen.

So wurden im Zuge der Intensivierung der Land- und Forstwirtschaft

  • blühende Wiesen zu Äckern verwandelt;
  • Heckenzonen vernichtet;
  • Feuchtgebiete entwässert;
  • Flüsse kanalisiert und somit die Uferzonen vernichtet;
  • artenreiche Mischwälder durch Monokulturen, meist Nadelwälder, ersetzt.

Außerdem gingen große, vorher bewachsene Flächen durch Bebauung mit Gebäuden oder Straßen verloren.

Diese Vernichtung von ehemaligen Lebensräumen von Insekten und Beeinträchtigungen durch die menschliche Lebensweise haben dazu geführt, dass einige Arten schon ausgestorben sind. Sehr viele Insektenarten sind so selten geworden, dass sie vom Aussterben bedroht sind oder als gefährdet gelten.
Von Experten wurden Verzeichnisse gefährdeter Tier- und Pflanzenarten sowohl für Deutschland als auch für die einzelnen Bundesländer (und andere Länder haben das auch getan!) zusammengestellt. Diese Verzeichnisse werden als 'Rote Liste' bezeichnet und enthalten solche Arten, die besonderen Schutz bedürfen, wobei die Arten in Gefährdungskategorien eingeordnet werden:
  • 0 - ausgestorben oder verschollen;
  • 1 - vom Aussterben bedroht;
  • 2 - stark gefährdet;
  • 3 - gefährdet.

Der Schutz besteht im Erhalt der ursprünglichen Strukturenvielfalt der Umwelt, insbesondere durch

  • Rückbau der Uferbefestigung von Fließgewässern;
  • Reinhaltung der Gewässer;
  • Minimierung des Einsatzes von Chemikalien zur Düngung, Unkraut- und Schädlingsbekämpfung;
  • Bau von Grünbrücken über die Autobahn, um zerschnittene Biotope zu verbinden;
  • Anlegen von Ersatzbiotopen, z. B.
    • Grünflächen in Städten und Gemeinden;
    • Insektenfreundliche Gestaltung von Gärten;
    • Belassen von Altholz in Wäldern.
  • Unterschutzstellung besonders wertvoller Biotope
    • Naturschutzgebiete;
    • Landschaftsschutzgebiete.
In geschützten Gebieten ist es nicht gestattet
  • wildlebende Tiere zu fangen, zu verletzen, zu töten oder ihre Entwicklungsformen, Nist-, Brut-, Wohn- und Zufluchtsstätten der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören;
  • wildwachsende Pflanzen oder Teile davon abzuschneiden, abzupflücken, aus- oder abzureißen, auszugraben, zu beschädigen oder zu vernichten;
  • außerhalb der dafür vorgesehenen Stellen zu lagern, zu zelten, Feuer zu machen oder zu baden;
  • außerhalb der für den öffentlichen Verkehr zugelassenen Straßen und Wege mit motorbetriebenen Fahrzeugen zu fahren bzw. die Gebiete außerhalb vorgesehener Wege zu betreten;
  • Gewässer mit motorbetriebenen Fahrzeugen zu befahren, sofern dies nicht durch Ausnahmebestimmungen anders geregelt ist.
Der Mensch möchte sich auch in der Dunkelheit innerhalb von Städten und Gemeinden sicher bewegen können. Deshalb werden Straßenleuchten aufgestellt, Gebäude angestrahlt und auch kleinere Grundstücke in helles Licht getaucht. Doch die Beleuchtung spielt auch für das Wohlergehen der Insekten eine große Rolle. Durch künstliche Lichtquellen werden Insekten, die nachts aktiv sind, angelockt und verlieren die Orientierung. Diese Insekten werden von ihren natürlichen Lebensgewohnheiten abgehalten, nämlich der Futtersuche, der Paarung oder der Eiablage und dadurch ihre Population teilweise empfindlich vermindert. Man kann dem ein wenig entgegenwirken, wenn man bei der Wahl der Außenlampen im Garten auf Bewegungsmelder und LED-Leuchten setzt: sie leuchten nur bei Bedarf und sind weniger hell. So werden die Insekten nicht so stark vom Licht beeinträchtigt.
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